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Westerwald
Gemeinsame Stellungnahme vom 30.10.2011
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Kreisgruppen Westerwald und Altenkirchen
NABU Naturschutzzentrum Westerwald
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Montabaur & Umgebung, NABU Kroppacher Schweiz und
Hachenburg, NABU Hundsangen
Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz (ÖJV)
Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Altenkirchen
Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Westerwald, Antonius Kunz
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Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
lehnen Jagd auf Rabenvögel ab
„Feuer frei und Waidmannsheil“ – Jagd auf Rabenvögel sofort einstellen !
Wir protestieren gegen die Ausübung von jagdlicher Willkür mit mittelalterlich anmutenden
Vorbehalten z.B. als Überträger von Krankheiten, als Schadtiere in Wald und Flur, als Gefährdung
anderer Tierarten, Beeinträchtigung der Landwirtschaft oder Dezimierung des Niederwildes, wie
zuletzt in Rennerod, Bad Marienberg und Westerburg praktiziert.
Diese Schuldzuweisungen an Krähen und Elstern sind ausgemachter Unsinn und zeigen die völlig
fehlende naturschutzfachliche Sachkenntnis der an derartigen Aktionen beteiligten Jäger. Hier geht es
offensichtlich nur um „martialische“ Auftritte nach dem Motto „Feuer frei und Waidmannsheil“, die das
Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung in Verruf bringen, so Harry Neumann vom BUND
Westerwald und Ernst-Gerhard Borowski vom BUND Altenkirchen.
Zahlreiche mehrjährige wissenschaftliche Studien, u.a. der Universitäten Mainz und Kaiserslautern
(Helb & Martens, Bellebaum, Mäck) sowie die Stellungnahme des Umweltbundesamtes kommen zu
dem eindeutigen Ergebnis, dass es für eine flächendeckende Bejagung von Rabenvögeln keine
fachliche Begründung gibt.
Rabenkrähen und Elstern ernähren sich zu 83%-91 % von oberirdisch lebenden Gliedfüßlern (davon
85%-78% Insekten) und zu 78-85% von Käfern.
Vogeleier und Jungvögel finden sich in den Statistiken zum Nahrungsspektrum mit lediglich 0,2%-
0,1% wieder, Wirbeltiere wie Wühlmäuse zu 0,5%. Eine Beeinträchtigung von Niederwild wie Hasen,
Kaninchen, Fasane oder Rebhühner konnte nirgends festgestellt und nachgewiesen werden.
Auch wurde nach den Abschüssen keine Zunahme anderer Singvögel, also keine Erhöhung der
Artenvielfalt, festgestellt. Hier wird an militaristisch anmutenden „Jagdwochenenden“ „auf Verdacht“
geschossen, obwohl keine aktuellen und aussagekräftigen Bestandserhebungen vorliegen, Schäden
nicht nachprüfbar nachgewiesen wurden, keine Aussagen zu Alternativmethoden gemacht werden
und keine Kontrolle und Dokumentation, die wissenschaftlich begleitet werden müsste, vorliegt.
Im übrigen belegen alle Gutachten, dass punktuelle landwirtschaftliche Schäden von
vagabundierenden Junggesellenschwärmen oder rastenden Zuggesellschaften angerichtet werden
und eine völlig unbedeutende Rolle spielen. „Leergeschossene“ Gebiete werden umgehend wieder
besiedelt, so die Ergebnisse der Fachgutachten.
„Aus den genannten Gründen lehnt auch der Ökologische Jagdverband in RLP eine generelle
Freigabe zum Töten von Rabenkrähen und Elstern ab. Rabenvögel gehören zu den lernfähigsten und
intelligentesten Vogelarten. Mit jagdlichen Mitteln lassen sich Probleme nicht bewältigen, da sich die
Rabenvögel der Bejagung entziehen und auf andere Gebiete ausweichen. Eine Bejagung ist sogar
kontraproduktiv, wenn Elterntiere geschossen werden, die in Einehe leben und ihre Reviere gegen
Artgenossen verteidigen“, erklärt Thomas Boschen vom Ökologischen Jagdverband Rheinland-Pfalz.
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Nur eine Abkehr von der intensiven und industrialisierten Landwirtschaft und ein Verzicht auf
Herbizide führt zu einer höheren Artenvielfalt in der Natur- und Kulturlandschaft. Die Jagd als
traditionelle Form der Landnutzung halten wir für notwendig und gerechtfertigt. Diese muss sich
hierbei an den Grundsätzen einer naturverträglichen Wildhege und der nachhaltigen Nutzung
orientieren darf nicht den ethischen und rechtlichen Grundsätzen des Natur- und Tierschutzes
widersprechen.
Auch Dipl. Ing. agr. Martin Hormann, stv. Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte
für Hessen,
Rheinland-Pfalz und Saarland, teilt die Auffassung von BUND, NABU und ÖJV. Er verweist auf die
Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), wonach die beiden Arten ganzjährig geschützt seien. Nach
Paragraf 44 Abs.(1) 2 BNatSchG sei es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten
und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund
Wanderungszeiten erheblich zu stören.
„Wir als Vogelschutzwarte lehnen eine Bejagung der Arten grundsätzlich ab und plädieren für
eine ganzjährige Schonzeit“, erklärt Martin Hormann gegenüber dem BUND Westerwald.
Seitdem die vormalige Landesregierung 1998 entgegen der selbst in Auftrag gegebenen Gutachten
die „Jagdzeit“ durch Ausnahmegenehmigungen eröffnete, sind über 200.000 Rabenvögel getötet
worden, alleine im Jagdjahr 2010/11 21.000 Raben und 11.000 Elstern.
Die wichtige Rolle der Rabenvögel im gesamten Naturhaushalt als Aasvertilger, Nestbauer,
Waldbegründer, teilweise auch als Prädator wird leider völlig ignoriert. Hinzu kommt die Gefahr, dass
geschützte Tierarten wie die Saatkrähe und der Kolkrabe Fehlabschüssen zum Opfer fallen.
Einen „vernünftigen Grund“ für das Töten eines Tieres, der für eine Ausnahmeregelung nach dem
Bundesnaturschutz –und Tierschutzgesetz vorhanden sein muss, können wir, ebenso wie die
wissenschaftlichen Erhebungen (z.B. Mäck & Jürgens 1999), nicht erkennen.
„Wir lehnen daher eine Bejagung von Rabenvögeln aus ökologischen, naturschutzfachlichen
und ethischen Gründen entschieden ab“, erklärt der Leiter des NABU Naturschutzzentrum
Westerwald, Roger Best.
BUND, NABU und der Ökologische Jagdverband fordern den Hegeringleiter Klaus Skowronek
sowie die Jägerschaft im Westerwald auf, sich nicht weiter an derart unsinnigen und fachlich
unhaltbaren Tötungsaktionen zu beteiligen und den Natur- und Artenschutz nicht als Vorwand hierfür
zu benutzen.
„Wir werden die Jägerschaft im Westerwald, die sich entgegen aller wissenschaftlichen und
naturschutzfachlichen Erkenntnisse auch weiterhin daran beteiligt, den Abschuss von Rabenkrähen in
großem Stil zu organisieren und dies auch noch als sinnvolle „Hegemaßnahme“ darstellt, durch
öffentlichkeitswirksame Aktionen begleiten“, erklären Harry Neumann und Ernst Gerhard Borowski
vom BUND Westerwald und BUND Altenkirchen.
Das Umweltministerium fordern wir auf, die entsprechende Landesverordnung zum Landesjagdrecht
unverzüglich aufzuheben, damit diesem unhaltbaren „Treiben“ ein schnelles Ende gemacht wird.
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Kreisgruppe Westerwald, Harry Neumann
Kreisgruppe Altenkirchen, Ernst-Gerhard Borowski & Wolfgang Stock
NABU Naturschutzzentrum Westerwald, Roger Best
NABU Montabaur & Umgebung, Bernhard Kloft
NABU Kroppacher Schweiz und Hachenburg, Katharina Kindgen
NABU Hundsangen, Marcel Weidenfeller
Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz (ÖJV), Thomas Boschen
Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Altenkirchen
Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Westerwald, Antonius Kunz
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
BUND Westerwald – Harry Neumann
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon 02626-926441
mobil 01577-95 75 158
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