„Feuer frei und Waidmannsheil“ – Jagd auf Rabenvögel sofort einstellen !

   

 

 

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Westerwald

Gemeinsame Stellungnahme vom 30.10.2011

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Kreisgruppen Westerwald und Altenkirchen

NABU Naturschutzzentrum Westerwald

Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Montabaur & Umgebung, NABU Kroppacher Schweiz und

Hachenburg, NABU Hundsangen

Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz (ÖJV)

Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Altenkirchen

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Westerwald, Antonius Kunz

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Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

lehnen Jagd auf Rabenvögel ab

„Feuer frei und Waidmannsheil“ – Jagd auf Rabenvögel sofort einstellen !

Wir protestieren gegen die Ausübung von jagdlicher Willkür mit mittelalterlich anmutenden

Vorbehalten z.B. als Überträger von Krankheiten, als Schadtiere in Wald und Flur, als Gefährdung

anderer Tierarten, Beeinträchtigung der Landwirtschaft oder Dezimierung des Niederwildes, wie

zuletzt in Rennerod, Bad Marienberg und Westerburg praktiziert.

Diese Schuldzuweisungen an Krähen und Elstern sind ausgemachter Unsinn und zeigen die völlig

fehlende naturschutzfachliche Sachkenntnis der an derartigen Aktionen beteiligten Jäger. Hier geht es

offensichtlich nur um „martialische“ Auftritte nach dem Motto „Feuer frei und Waidmannsheil“, die das

Ansehen der Jägerschaft in der Bevölkerung in Verruf bringen, so Harry Neumann vom BUND

Westerwald und Ernst-Gerhard Borowski vom BUND Altenkirchen.

Zahlreiche mehrjährige wissenschaftliche Studien, u.a. der Universitäten Mainz und Kaiserslautern

(Helb & Martens, Bellebaum, Mäck) sowie die Stellungnahme des Umweltbundesamtes kommen zu

dem eindeutigen Ergebnis, dass es für eine flächendeckende Bejagung von Rabenvögeln keine

fachliche Begründung gibt.

Rabenkrähen und Elstern ernähren sich zu 83%-91 % von oberirdisch lebenden Gliedfüßlern (davon

85%-78% Insekten) und zu 78-85% von Käfern.

Vogeleier und Jungvögel finden sich in den Statistiken zum Nahrungsspektrum mit lediglich 0,2%-

0,1% wieder, Wirbeltiere wie Wühlmäuse zu 0,5%. Eine Beeinträchtigung von Niederwild wie Hasen,

Kaninchen, Fasane oder Rebhühner konnte nirgends festgestellt und nachgewiesen werden.

Auch wurde nach den Abschüssen keine Zunahme anderer Singvögel, also keine Erhöhung der

Artenvielfalt, festgestellt. Hier wird an militaristisch anmutenden „Jagdwochenenden“ „auf Verdacht“

geschossen, obwohl keine aktuellen und aussagekräftigen Bestandserhebungen vorliegen, Schäden

nicht nachprüfbar nachgewiesen wurden, keine Aussagen zu Alternativmethoden gemacht werden

und keine Kontrolle und Dokumentation, die wissenschaftlich begleitet werden müsste, vorliegt.

Im übrigen belegen alle Gutachten, dass punktuelle landwirtschaftliche Schäden von

vagabundierenden Junggesellenschwärmen oder rastenden Zuggesellschaften angerichtet werden

und eine völlig unbedeutende Rolle spielen. „Leergeschossene“ Gebiete werden umgehend wieder

besiedelt, so die Ergebnisse der Fachgutachten.

„Aus den genannten Gründen lehnt auch der Ökologische Jagdverband in RLP eine generelle

Freigabe zum Töten von Rabenkrähen und Elstern ab. Rabenvögel gehören zu den lernfähigsten und

intelligentesten Vogelarten. Mit jagdlichen Mitteln lassen sich Probleme nicht bewältigen, da sich die

Rabenvögel der Bejagung entziehen und auf andere Gebiete ausweichen. Eine Bejagung ist sogar

kontraproduktiv, wenn Elterntiere geschossen werden, die in Einehe leben und ihre Reviere gegen

Artgenossen verteidigen“, erklärt Thomas Boschen vom Ökologischen Jagdverband Rheinland-Pfalz.

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Nur eine Abkehr von der intensiven und industrialisierten Landwirtschaft und ein Verzicht auf

Herbizide führt zu einer höheren Artenvielfalt in der Natur- und Kulturlandschaft. Die Jagd als

traditionelle Form der Landnutzung halten wir für notwendig und gerechtfertigt. Diese muss sich

hierbei an den Grundsätzen einer naturverträglichen Wildhege und der nachhaltigen Nutzung

orientieren darf nicht den ethischen und rechtlichen Grundsätzen des Natur- und Tierschutzes

widersprechen.

Auch Dipl. Ing. agr. Martin Hormann, stv. Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte

 

für Hessen,

Rheinland-Pfalz und Saarland, teilt die Auffassung von BUND, NABU und ÖJV. Er verweist auf die

Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), wonach die beiden Arten ganzjährig geschützt seien. Nach

Paragraf 44 Abs.(1) 2 BNatSchG sei es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten

und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund

Wanderungszeiten erheblich zu stören.

„Wir als Vogelschutzwarte lehnen eine Bejagung der Arten grundsätzlich ab und plädieren für

eine ganzjährige Schonzeit“, erklärt Martin Hormann gegenüber dem BUND Westerwald.

Seitdem die vormalige Landesregierung 1998 entgegen der selbst in Auftrag gegebenen Gutachten

die „Jagdzeit“ durch Ausnahmegenehmigungen eröffnete, sind über 200.000 Rabenvögel getötet

worden, alleine im Jagdjahr 2010/11 21.000 Raben und 11.000 Elstern.

Die wichtige Rolle der Rabenvögel im gesamten Naturhaushalt als Aasvertilger, Nestbauer,

Waldbegründer, teilweise auch als Prädator wird leider völlig ignoriert. Hinzu kommt die Gefahr, dass

geschützte Tierarten wie die Saatkrähe und der Kolkrabe Fehlabschüssen zum Opfer fallen.

Einen „vernünftigen Grund“ für das Töten eines Tieres, der für eine Ausnahmeregelung nach dem

Bundesnaturschutz –und Tierschutzgesetz vorhanden sein muss, können wir, ebenso wie die

wissenschaftlichen Erhebungen (z.B. Mäck & Jürgens 1999), nicht erkennen.

„Wir lehnen daher eine Bejagung von Rabenvögeln aus ökologischen, naturschutzfachlichen

und ethischen Gründen entschieden ab“, erklärt der Leiter des NABU Naturschutzzentrum

Westerwald, Roger Best.

BUND, NABU und der Ökologische Jagdverband fordern den Hegeringleiter Klaus Skowronek

sowie die Jägerschaft im Westerwald auf, sich nicht weiter an derart unsinnigen und fachlich

unhaltbaren Tötungsaktionen zu beteiligen und den Natur- und Artenschutz nicht als Vorwand hierfür

zu benutzen.

„Wir werden die Jägerschaft im Westerwald, die sich entgegen aller wissenschaftlichen und

naturschutzfachlichen Erkenntnisse auch weiterhin daran beteiligt, den Abschuss von Rabenkrähen in

großem Stil zu organisieren und dies auch noch als sinnvolle „Hegemaßnahme“ darstellt, durch

öffentlichkeitswirksame Aktionen begleiten“, erklären Harry Neumann und Ernst Gerhard Borowski

vom BUND Westerwald und BUND Altenkirchen.

Das Umweltministerium fordern wir auf, die entsprechende Landesverordnung zum Landesjagdrecht

unverzüglich aufzuheben, damit diesem unhaltbaren „Treiben“ ein schnelles Ende gemacht wird.

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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Kreisgruppe Westerwald, Harry Neumann

Kreisgruppe Altenkirchen, Ernst-Gerhard Borowski & Wolfgang Stock

NABU Naturschutzzentrum Westerwald, Roger Best

NABU Montabaur & Umgebung, Bernhard Kloft

NABU Kroppacher Schweiz und Hachenburg, Katharina Kindgen

NABU Hundsangen, Marcel Weidenfeller

Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz (ÖJV), Thomas Boschen

Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz, Kreisgruppe Altenkirchen

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Westerwald, Antonius Kunz

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

BUND Westerwald – Harry Neumann

Am Hammelberg 25

56242 Quirnbach/Westerwald

Telefon 02626-926441

mobil 01577-95 75 158

bund.westerwald@harry-neumann.de