Schutzgebiete

Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz kennen verschiedene Möglichkeiten, Schutzgebiete zur dauerhaften Sicherung von Teilen von Natur und Landschaft auszuweisen. Die Erklärung zum Schutzgebiet ist nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) geregelt.