Vogelschutzgebiete in Rheinland-Pfalz


 Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten", kurz Vogelschutz-richtlinie genannt, hat zum Ziel, für sämtliche wildlebenden europäischen Vogelarten eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wieder herzustellen. Neben Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind, verpflichtet sie zur Einrichtung von „Besonderen Schutzgebieten“ („Special Protection Areas“ – SPA), den so genannten "Vogelschutzgebieten".

EU-Vorgaben zur Einrichtung “Besonderer Schutzgebiete“
gemäß der Vogelschutzrichtlinie
Anzahl der Zielarten in
Rheinland-Pfalz
Art. 4 Abs. 1



Art. 4 Abs. 2
Für die Vogelarten des Anhangs I sind die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete, sowie

die wichtigsten Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete der sonstigen gefährdeten Zugvögel zu schützen.
Vermehrungsgebiete:
27 Arten des Anhangs I
13 gefährdete Zugvogelarten

Rastgebiete:
3 Arten des Anhangs I sowie
2 Artengruppen (Schwimmvögel und Laro-Limikolen)

 

 

       
       

 

Neuntöter; Foto: Peter Fasel
Neuntöter; Foto: Peter Fasel
Wiedehopf; Foto: Marcel Weidenfeller
Wiedehopf; Foto: Marcel Weidenfeller
Eisvogel; Foto: Marcel Weidenfeller
Eisvogel; Foto: Marcel Weidenfeller
Raufußkauz; Foto: Marcel Weidenfeller
Raufußkauz; Foto: Marcel Weidenfeller